Hortkonzept
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Pädagogisches Konzept - Onlineversion
1. Eingangsbetrachtung
2. Bildungs- und Erziehungsziele
3. Methoden und pädagogische Richtlinien
4. Die Rolle des Erziehers
5. Elternarbeit
6. Rahmenbedingungen
6.1 Ausgangsbetrachtung
6.2 Träger des Hortes
6.3 Zusammenwirken von Hort und Privater Grundschule
7. Raumkonzept und Ausstattungen
8.Der Ferienhort
8.1 Einleitung
8.2 Ziele
8.3 Methoden und pädagogische Richtlinien
8.4 Organisation des Ferienhotes
8.5. Möglicher Ablauf eines Ferientages im bewegten Hort
1. Eingangsbetrachtung
"Kinder sind - ebenso wie Dichter, Musiker und Naturwissenschaftler - eifrige Forscher und Gestalter. Sie besitzen die Kunst des Entdeckens und sind empfänglich für den Genuss, den das Erstaunen bereitet. Unsere Aufgabe besteht darin, den Kindern bei ihrer Auseinandersetzung mit der Welt zu helfen, …"
L. Malaguzzi: Convegno internazionale in Reggio Emilia. 1990
Ein Hort ist - genau wie Kinderkrippe und Kindergarten - kein Aufbewahrungsplatz. Kindliche Entwicklung verläuft ganzheitlich. Sie verlangt nach Förderangeboten, die Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsaspekte integriert und in ein Gesamtkonzept überführt, das eine individuelle Förderung jedes Kindes im Zusammenleben mit anderen in der Gruppe ermöglicht.
Ein Hort ist eine sinnvolle Ergänzung zur Schulbildung und zur Erziehung im Elternhaus.
Hier können und sollen Kinder in der Gemeinschaft mit anderen Kindern forschen, entdecken, fragen und staunen, träumen, erfinden und probieren, voraus- und weiterdenken, das Leben begreifen, Stärken und Erfahrungen nutzen, um Wissen über die Wirklichkeit und das Leben zu erwerben und zu erweitern.
Dabei ist Bewegung die kindliche Form der Auseinandersetzung mit der sozialen und materiellen Welt. Der spielerische Umgang mit den körperlichen Bewegungs-möglichkeiten bildet Brücken auf dem Weg zur Wirklichkeit.
Unser Hort soll eine entwicklungsfördernde Ergänzung zur Privaten Grundschule "Altmark" sein. Diese Grundschule nahm im August 2004 mit 21 Kindern in einer ersten Klasse den Schulbetrieb auf. Im Schuljahr 2006/2007 werden bereits 60 Schüler neu eingeschult.
Sie ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule mit bilingualer und computerintensiver Ausrichtung.
Durch den zweisprachigen Unterricht in englischer und deutscher Sprache wird ab dem ersten Schultag intensiv Englisch gelernt und somit muttersprachenähnliche Kompetenzen entwickelt. Kindgemäßes Kennen lernen und Nutzen der PC-Technik sowie ihre Anwendung im Fachunterricht stehen im Mittelpunkt des Computerunterrichts.
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2. Bildungs- und Erziehungsziele
"In Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.", das heißt ganzheitliche und freie Entfaltung des Kindes zu einem lebenstüchtigen und selbstbewussten Menschen.
Das in §1 allgemein formulierte Leitbild nimmt der §22 Abs. 1 SGB VIII auf und stellt dies als Leitziel der Erziehung in Kindereinrichtungen besonders heraus.
"Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln."
- Kompetenzen, sich ein Territorium zu erschließen und alle Möglichkeiten für eine entdeckende Freizeitgestaltung zu nutzen,
- eigenverantwortlichem Lernen und Handeln in Bezug zur selbständigen Bewältigung und Einschätzung von Risiken und Gefahren
- Fähigkeiten zur Kommunikation, Zusammenarbeit und Konfliktbewältigung
- Sprachgebrauch und Sprachverständnis
- Kreativität und handwerklichem Geschick,
- die Entwicklung von Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft, - Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinschaftssinn und Beherrschtheit.
- die sprachlichen Kompetenzen,
- die Entwicklung des bewussten Sprachgebrauchs und des Sprachverständnisses,
- die sprachliche Kreativität
- die Weiterentwicklung der grundlegenden Fertigkeiten des Lesens und Schreibens
- das Erhalten der Freude am Sprechen, Zuhören, Lesen, Spielen, Gestalten und Schreiben
Er soll ihnen als Schreibwerkzeug, Rechentrainer, Wissensvermittler, Kommunikationsmittel, Malwerkzeug, Musikinstrument und als Spaß- und Spielwerkzeug zur Verfügung stehen.
3. Methoden und pädagogische Richtlinien
Der Hort dient im Sinne des Kindertagesstättengesetzes der selbst gestalteten und eigenverantwortlichen Freizeitbetätigung während der unterrichtsfreien Zeit. Er bietet den Kindern die Chance, eine altersgerechte, kreative, abenteuerliche und verantwortungsbewusste Kindheit zu erleben.
Der Auftrag zur Förderung der Entwicklung des Kindes heißt für die Pädagogik, Kinder auf den nächsten Entwicklungsschritt vorzubereiten.
Hierfür kommen die pädagogischen Methoden der Anleitung und der kontrollierten Erfahrung zum Zuge, genau wie die Methoden des Gewährenlassens und der, nicht vom Erwachsenen in Gänze kontrollierbaren, Eigenerfahrung des Kindes.
Dabei liegt die Art der Aufsichtsführung im Ermessen der pädagogischen Fachkräfte, da sie als Bezugspersonen der Kinder in der Regel genau wissen, was sie ihnen zutrauen können und zutrauen müssen. Die Spannbreite reicht von engmaschiger Kontrolle bis zu unbeobachteten Aktivitäten, selbständiger Aufgabenerfüllung und freiem Spiel.
Das Gebot der ganzheitlichen Förderung beinhaltet, Kinder an neue Erfahrungen heranzuführen. Nicht die Vermeidung jeglichen Risikos ist der Auftrag des Erziehers bzw. das erforderliche jeweilige Handlungsziel, sondern die Erweiterung der kindlichen Kompetenzen.
Die Kinder sollen unterstützt und begleitet werden bei der Entwicklung ihrer Ich- Kompetenz (Selbstbewusstsein und Selbsterkenntnis), Sozialkompetenz (positives Zusammenleben mit anderen) und Sachkompetenz (Urteil fällen und Standpunkte vertreten können, Risiken erkennen und vermeiden können).
Wesentliche Schritte in die Selbständigkeit und für die Entwicklung genannter Kompetenzen sind das Sich-bewegen-können und durch die Bewegung den Körper erleben und wahrnehmen lernen.
Bewegung ist somit Grundlage der verschiedenen Entwicklungsdimensionen, funktioniert aber nur durch den eigenen Antrieb zum Sich-bewegen, da die enge Beziehung von Wahrnehmen und Bewegen grundlegend ist.
Im Hort werden den Kindern Alternativen für Freiräume und Erfahrungsräume geboten, die unsere Gesellschaft sonst nicht mehr gefahrenarm bieten kann. Damit unsere Kinder lernen können, Risiken und Gefahren selbständig zu bewältigen, erhalten sie Gelegenheit, damit umzugehen. An die Stelle des Herumstromerns im Wald oder auf den Straßen der Nachbarschaft treten so beispielsweise das unbeobachtete Spielen im Freigelände der Horteinrichtung und auch das selbständige Nutzen der Hort- und Nebenräume.
Kinder sollen ihre Freizeitgestaltung überwiegend selbst planen und organisieren und natürlich dann auch eigenverantwortlich erleben. Dazu erarbeiten sie sich feste Regeln.
Die Hortkinder finden sich in gruppen- und/oder jahrgangsübergreifenden Spiel- und Interessengemeinschaften zusammen und können die Räume des Hortes und das Außengelände eigenständig nutzen. Die Erzieher/innen sind Begleiter und Beobachter, geben Impulse und reflektieren.
Es wird Wert auf einen gewaltfreien, höflichen und hilfsbereiten Umgang der Hortkinder untereinander gelegt.
Neben dem freien Spiel mit Freunden, der kreativen Betätigung und des Ausruhens sollen auch organisierte Spiele das Miteinander und das Zusammenleben der Kinder gestalten. Es soll bewusstes, erfahrungsorientiertes Bewegen angeregt und gelehrt werden, z.B. durch das Angebot von:
- jahreszeitlich gebundenen Straßenspielen
- mit deutschen und englischen Sitten und Gebräuchen verbundenen Volksspielen
- Sing-, Lauf- und Ballspiele
- Spiele zur An- und Entspannung sowie Spiele für die Sinne
- Kraft- und Gewandtheitsspiele
- Gelände- und Heimspiele
- Tor-, Korb- und andere Sportspiele
- Rückschlag-, Schlag- oder Abwurfspiele
- Ziel- und Treibspiele,
aber auch durch:
- das Organisieren von Bewegungswerkstätten (Bau eines Fußfühlpfades, Basteln von Taststrecken, ...) und
- bewegten Spielstationen,
- Mitmachen bei Tanzgruppen u.v.a.m.
Die Aktivitäten im Hort beinhalten außerdem viel Bewegung in der Natur durch freies Spiel, Toben und Forschen (ideal ist der nahe Park "Am Schwanenteich"), Spaziergänge, Besuche des Tiergartens und Exkursionen in der näheren Umgebung.
Es können aber auch Theater-, Kino- und Ausstellungsbesuche wahrgenommen und in Zusammenarbeit mit der Grundschule gemeinsam Feste und Veranstaltungen vorbereitet und durchgeführt werden, womit unter anderem die Traditionen englischsprachiger Länder kennen gelernt und gepflegt werden sollen.
Der Hort öffnet für die Kinder vor dem Schulbeginn der Privaten Grundschule "Altmark" von 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr und nach Ende der Ganztagsschule von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Demzufolge brauchen die Hortkinder dieser Einrichtung keine Hausaufgabenbetreuung und keine Vesperzeit, da diese in die Ganztagsschulzeit integriert wurde. Fast die gesamte Hortzeit steht für Bewegung im freien oder gebundenen Spiel zur Verfügung.
Für Kinder gibt es aber zusätzlich die Möglichkeit, an der Ferienbetreuung teilzunehmen. Der Ferienhort bietet ein eigenes, auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnittenes Konzept.
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4. Die Rolle des Erziehers
Das Bildungs- und Erziehungsziel und die Methodik und Pädagogik des Hortes stellen hohe Anforderungen an die persönliche, fachliche und soziale Kompetenz der Erzieher/innen. Sie sind die Bezugspersonen der Kinder und deren Eltern und prägen mit ihrer Persönlichkeit entscheidend die Hortgemeinschaft und auch die Zusammenarbeit mit der Grundschule.
Zur Fachlichkeit der Erzieher/innen gehört die Reflexion darüber, dass die Institution, in der sie arbeiten, der Förderung von Kindern dient und die Öffnung unserer Institution mit den pädagogischen Angeboten unter den Stichworten Lebensweltbezug und Sozialraumorientierung ein fachliches Gebot darstellt.
Die wichtigste Aufgabe einer Erzieherin ist die Begleitung und Unterstützung bei der ganzheitlichen und freien Entfaltung des Kindes in seiner Freizeit. Die Erzieher/innen sollen loben, bestätigen, motivieren und die Entwicklung des Selbstbewusstseins des Kindes fördern. Sie müssen aber auch Grenzen aufzeigen, mit den Kindern Regeln und Normen aufstellen und bei deren Einhaltung unterstützen.
Es gehört zum fachlichen Handeln von Erzieherinnen, intensiv und differenziert mit einzelnen oder wenigen Kindern zu arbeiten, während ein Großteil der Gruppe selbstgewählten Aktivitäten nachgeht. Die Erzieher/innen sollen deshalb neben dem Nachweis des erforderlichen Abschlusses als staatlich anerkannte/r Erzieher/in auch Erfahrung in der Umsetzung reformpädagogischer Methoden haben bzw. bereit sein, sich diese anzueignen.
Pro Hortgruppe gibt es eine Erzieherin, davon ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit mehr als zwei Jahren Berufserfahrung für die Aufgaben der Hortleiterin. Vom Träger werden zur Schaffung einer hohen fachlichen Kompetenz regelmäßige Fortbildungen und der Zugang zu Fachliteratur gewährleistet.
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5. Elternarbeit
Grundlage für die Elternarbeit in unserem Hort ist §19 des Kinderförderungsgesetzes:
"Um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden zu können und im Interesse der bestmöglichen Förderung und Betreuung jedes einzelnen Kindes ist eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Eltern, Erzieherinnen und Erziehern notwendig."
Somit bildet die Elternarbeit einen besonderen Schwerpunkt der gemeinsamen pädagogischen Arbeit von Hort und Privater Grundschule "Altmark". Ein guter Kontakt zwischen Eltern und Erzieher/innen wirkt sich direkt auf die Befindlichkeit der Kinder im Hort aus. Ein kooperatives Verhältnis beeinflusst die Entwicklung der Kinder positiv.
Die Eltern werden unmittelbar in die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Hortes mit einbezogen. Die aktive Mitarbeit im Bereich der themenspezifischen Angebote, der Vorbereitung und Durchführung von Projekten, Festen und Wanderungen sowie der Raumgestaltung und der Herstellung und Pflege von Arbeits- und Beschäftigungsmaterial sind erwünscht.
Die Elternmitbestimmung wird über eine Elternvertretung realisiert. Für jede Hortgruppe wird ein/e Elternsprecher/in für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Zwei oder mehr gewählte Elternvertreter bilden mit der Hortleiterin und einem Vertreter des Trägers der Horteinrichtung das Kuratorium des Hortes, welches die Aufgabe der Beratung lt. §19 des KiFöG hat.
Regelmäßige Kommunikationsmöglichkeiten durch Elternabende, Gespräche mit den Erzieher/innen, Gestaltung gemeinsamer Projekte sollen eine Atmosphäre des Verstrauens und des Lernens voneinander schaffen.
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6. Rahmenbedingungen
6.1. Ausgangsbetrachtung
Auf Grund der hohen Akzeptanz des pädagogischen Konzeptes der Privaten Grundschule "Altmark" wird gegenwärtig durch den Investor Berufsbildungsakademie "Altmark", Inhaber Manfred Zimmer (Albrecht-Dürer-Straße 40, 39576 Stendal) ein Neubau für die Private Grundschule "Altmark" mit angeschlossenem Hort (in 39576 Stendal, Bruchweg 3 (Gemarkung Stendal, Flur 63, Flurstück 161) auf einer Grundstücksfläche von über 5000 m²) errichtet.
Das Investitionsobjekt wird durch den Investor der Privatschulen "Altmark" gGmbH (Albrecht-Dürer-Straße 40, 39576 Stendal) zum Betreiben der bilingualen Privaten Grundschule "Altmark" und des Hortes an der Privaten Grundschule "Altmark" auf Mietbasis zur Verfügung gestellt.
Die Inbetriebnahme der zentrumsnah gelegenen Einrichtungen erfolgt zum 20.07.2006 mit der Zielsetzung, ab Ferienbeginn einen Ferienhort anzubieten und durchzuführen.
Das Schulobjekt kann sowohl zwei- als auch dreizügig genutzt werden. Maximal können 12 Klassen a 20 Schüler = 240 Schüler der Klassenstufen 1 – 4 zeitgleich unterrichtet werden.
Zum Schuljahresbeginn 2006/07 werden drei erste Klassen eingeschult, so dass zu diesem Zeitpunkt 101 Schüler die Schule besuchen werden (drei 1. Klassen, eine 2. Klasse und eine 3. Klasse).
Bedingt durch das bilinguale Konzept werden nur erste Klassen aufgenommen, wodurch die Schule langsam aber stetig wächst. Die Schüler kommen zu ca. 50 Prozent aus der Stadt Stendal, ansonsten aus dem Umland.
Im Zuge der Realisierung des Schulneubaus wurden verstärkt Nachfragen von Eltern zur Hortbetreuung ihrer Kinder in dem neuen Schulobjekt gestellt. Somit besteht das Erfordernis, entgegen der ursprünglichen Absicht bereits vor dem vollen Ausbau der Schule eine Hortbetriebserlaubnis zu beantragen.
Zum 20.07.2006 wird die Anmeldung von ca. 25 Hortkindern (25 Prozent von 100 Grundschülern) erwartet. Gesicherte Anmeldedaten liegen gegenwärtig noch nicht vor.
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6.2. Träger des Hortes
Träger der Kinderbetreuungseinrichtung ist die Privatschulen "Altmark" gGmbH (Albrecht-Dürer-Straße 40, 39576 Stendal, (HRB 4138)) vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Pädagoge Manfred Zimmer und Dipl.-Kaufmann Andy Zimmer.
Die Privatschulen "Altmark" gGmbH wurde per Gesellschaftervertrag vom 17.10.2003 gegründet mit dem vorrangigen Gegenstand, Schulträgerschaften von freien Schulen zu übernehmen.
Gegenwärtig betreibt der Träger zwei staatlich genehmigte Berufsfachschulen sowie die bereits genannte bilinguale Private Grundschule "Altmark", die zum Schuljahresbeginn 2004/05 vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt staatlich genehmigt wurde.
Gegenstand des gemeinnützigen Unternehmens ist weiterhin die Durchführung von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie die Förderung von Jugend, Erziehung und Sport im weitesten Sinne.
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6.3. Zusammenwirken von Hort und Privater Grundschule "Altmark"
Die Grundschule und die Horteinrichtung unterstehen dienstrechtlich der Privatschulen "Altmark" gGmbH.
Der Hort und die Private Grundschule "Altmark" haben gleichermaßen ihre funktionelle Basis in dem gemieteten Neubau in Stendal, Bruchweg 3.
Insbesondere die Organisation der Grundschule als Ganztagsschule von 7.30 bis 15.00 Uhr bestimmt die zeitliche Ausrichtung des Hortbetriebes.
Geplant ist außerdem ein Ferienhort während der Schulferien mit einer täglichen Öffnungszeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, wobei den zeitlichen Anforderungen der Eltern und Kinder weitestgehend entsprochen werden soll und zeitliche Änderungen nach Absprachen möglich sind.
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7. Raumkonzept und Ausstattungen
Die Betreuung der Kinder findet in den Horträumen des neu erbauten Schulhauses für die Private Grundschule "Altmark" statt.
Zu diesen Horträumen gehören:
• vier Gruppenräume
für organisierte, raumspezifische Spiele zur Förderung der Gemeinschaft und des Zusammenlebens. Jeder Gruppenraum ist der gemeinsame Treffpunkt einer Hortgruppe und liegt immer zwischen zwei Klassenräumen. Zwei Gruppenräume befinden sich im Erd- und zwei im Obergeschoss. Alle sind dem Alter entsprechend so eingerichtet, dass sie den Kindern Raum für Erholung und Entspannung, für angeleitete Bewegung, für gemeinsames Spielen, für kreative Beschäftigung und für entdeckendes, erforschendes Lernen bieten. Die Gruppenräume sind für das Spielen und Lernen im Hort mit folgenden didaktischen Materialien ausgestattet:
- Holzbau- und Metallbausortimente mit Bauteppich,
- Papier, Stifte, Pinsel, Knete und Schere für den Bastelbereich,
- Bücher, Zeitschriften und Zeitungen für die Leseecke,
- Fühl- und Tastspiele (z. B. Fühlkästen, Tasttaschen, Kugelrollbahnen, -Spiralbahnen und Motorikwürfel) zur Sinnesförderung,
- Dominospiele, Chiffontücher, Steck-, Greif- und Geschicklichkeitsspiele für die Feinmotorik,
- Puzzle- und Memoryspiele für die visuelle Wahrnehmung, - Würfelspiele, Gesellschaftsspiele (z. B. Monopoly Junior , Spielemagazin,
das verrückte Labyrinth, Activity u. v. a.) für Bereich des sozialen Lernens.
Zur Umsetzung des mehrdimensionalen Erlebnisraums, der nach den individuellen Bedürfnissen genutzt werden, kann sind die Gruppenräume mit beweglichem Mobiliar ausgestattet, welches eine bedarfsgerechte Umordnung der Bereiche erlaubt.
• eine Halle
als kommunikatives und kulturelles Zentrum (im Erdgeschoss in der Größe von ca. 200 m², im Obergeschoss ein Hallengang),
• eine Kinderküche
für die selbständige und gemeinschaftliche Vorbereitung von ernährungsbewusster Frühstücks- und Vesperversorgung unter Anleitung der Horterzieherin in den Ferien. Dazu ist die Küche mit Ofen und Herd, Geschirr, Besteck, Töpfen und Backutensilien ausgestattet.
• die Klassenräume
welche jeweils zu zweit neben den Gruppenräumen liegen und den Kindern mehr Platz für Rückzugsmöglichkeiten bieten, aber auch Raum für individuelles Arbeiten am PC an der klassenspezifischen Computerinsel sowie Platz zum kreativen und selbständigen Schreiben und Gestalten,
• der Gymnastik- bzw. Sportraum
für ein umfangreiches, vielseitiges Bewegungsangebot bei ungünstiger Witterung, ausgestattet mit Bällen unterschiedlicher Größe, Reifen, Kegeln, Seilen, Turnmatten, Pedalos, Bänken und Kästen und anderen Bewegungselementen,
• das PC-Kabinett,
• der Werkraum,
• der Musikraum,
• die Mediothek.
Die Sanitäreinrichtungen in beiden Etagen, die Flure und Laubengänge, welche zum Gebäude gehören, werden von den Hortkindern selbstverständlich genauso mitgenutzt wie die Verwaltungsräume vom Hortpersonal mit gebraucht werden.
Weiterhin stehen eine großzügige Außenanlage mit Skater- und Rollschuhbahn, eine Rasenfläche für Ballspiele, Sprunggrube mit Anlaufbahn, Hangsteiger und Weidengang, mit Wasserbaustelle im Sandspielkasten, Schaukel und Klettergerüst zur Verfügung.
Angrenzend an das Außengelände und von diesem gut erreichbar befinden sich der Park mit dem "Schwanenteich" für naturnahe Beobachtungen und Entdeckungen sowie ein Bolzplatz, ein Abenteuerspielplatz und viel Raum für den kindlichen Bewegungsdrang und erfolgreiche Bewegungserziehung.
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8. Der Ferienhort
Im Sinne der zuvor angegebenen gesetzlichen Grundlagen, der Bildungs- und Erziehungsziele und pädagogischen Methoden und Richtlinien des vorangegangenen Hortkonzeptes führen wir auch einen Ferienhort durch.
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Nachdem die Kinder in der Schule zielstrebig und leistungsintensiv gearbeitet und gelernt haben, brauchen sie vor allem in den Ferienzeiten zu ihren geistig erbrachten Leistungen einen körperlichen, bewegungsintensiven Ausgleich. Dabei steht die gesundheitliche Entwicklung durch vielseitige sportliche Angebote, Bewegung und Spiele im Freien, bewusste und leistungsfördernde Ernährung und Einhaltung hygienischer Grundregeln wie Zähneputzen, Händewaschen sowie die körperliche Betätigung im Vordergrund.
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Ziel ist die ganzheitliche und freie Entfaltung der Mädchen und Jungen zu lebenstüchtigen und selbstbewussten Menschen.
Im Mittelpunkt steht die Persönlichkeit des Kindes, sein Bedürfnis nach Liebe, persönlicher Zuwendung und Geborgenheit. Dafür ist eine partnerschaftliche und angstfreie Atmosphäre besonders wichtig.
Die Kinder haben im Ferienhort Gelegenheit, sich in einem bekannten Umfeld zu entspannen und Kenntnisse in der Freizeit mit anderen Kindern zu teilen und anzuwenden. Hier wollen wir besondere Bewegungsmöglichkeiten anbieten, denn Bewegung ist erforderlich, um eine ganzheitliche, kontinuierliche Entwicklung zu gewährleisten.
Im Ferienhort hat die Bewegungserziehung vor allem das Ziel, der natürlichen Lebensfreude des Kindes Raum zu geben und so das Wohlbefinden und den allgemeinen Gesundheitszustand zu fördern. Es ist wichtig, bereits im frühen Kindesalter die motorischen Fähigkeiten wie Kraft, Geschicklichkeit, Beweglichkeit, und Ausdauer in spielerischer Form durch vielseitige Angebote anzusprechen.
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8.3. Methoden und pädagogische Richtlinien
Der Ferienhort dient im Sinne des Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalts der selbst gestalteten und eigenverantwortlichen Freizeitbetätigung während der schulfreien Zeit. Im Ferienhort haben Kinder ein Umfeld, indem sie lernen, sich zu behaupten und sich durchzusetzen. Er bietet den Kindern die Chance, eine altersgerechte, kreative, abenteuerliche und bewegungsreiche Kindheit zu erleben.
Bewegungsförderung im Kindesalter dient in erster Linie der Gesundheit und dem Wohlbefinden, kann aber auch das Erlernen sozialer Verhaltensweisen positiv beeinflussen. Vor allem Bewegungsspiele bieten die Möglichkeit, diese Verhaltensweisen anzuregen und zu fördern.
Während der gesamten Hortzeit wird darauf geachtet, dass die Mädchen und Jungen sich ausreichend an frischer Luft aufhalten. Es werden dazu Spiele, Aktivitäten und Projekte im Freien angeboten.
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8.4. Organisation des Ferienhortes
Es gibt für alle Kinder die Möglichkeit, an der Ferienbetreuung teilzunehmen. Der Ferienhort wird von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet sein, wobei den zeitlichen Anforderungen der Eltern und Kinder weitestgehend entsprochen werden soll und Änderungen nach Absprachen mit dem Hortkuratorium möglich sind.
Die Ferienzeiten werden vom Kultusministerium Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Die Sommerferien dauern ca. 6 Wochen und werden für jede vollständige Woche thematisiert.
Das heißt, es werden mit den Hortkindern zusammen Projekte geplant, wie z. B. "Einmal ein Indianer sein", "Leben wie im Mittelalter", "Manege frei" o.ä. Jeder Tag dieser Projektwoche bietet Aktivitäten zum jeweiligen Thema mit einer kindgerechten Einführung am Wochenanfang und einem krönendem Abschlussfest zum Wochenende.
Außerdem werden Witterungsbedingungen und Gruppenzusammensetzung, hauptsächlich aber auch Kinderwünsche berücksichtigt. So können die Kinder neben oder trotz der Projektangebote auch Baden fahren, Ausflüge organisieren, sich bewegen, frei spielen u.v.a.m., denn Kinder wollen in den Ferien:
- sich entspannen und erholen.
- Abstand von Schule und Alltag bekommen.
- Erzieher/innen und Betreuung anders erleben.
- neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln.
- die nahe und ferne Umgebung kennen lernen.
- den ganzen Tag Zeit haben.
- das Umweltwissen erweitern.
- selbständig werden.
- also forschen, entdecken, fragen und staunen, träumen, erfinden und probieren, voraus- und weiterdenken - einfach das Leben begreifen.
Dies gilt auch für die
- Herbstferien im Oktober
- Winterferien im Februar
- Osterferien und
- Pfingstferien.
In den Weihnachtsferien zur Jahreswende bleibt der Ferienhort geschlossen.
Vor den jeweiligen Ferienwochen werden durch Aushänge und Informationen an die Eltern geplante Ferienangebote angezeigt und durch Umfragen und offizielle Anmeldungen ermittelt, welche Kinder an der Ferienbetreuung teilnehmen werden.
Die Eltern werden über alle Projekte, Termine und Veranstaltungen und den damit verbundenen Kosten für Fahrscheine und Eintrittsgelder informiert und müssen ihrerseits gewährleisten, dass ihr Kind pünktlich zur Ferienbetreuung erscheint bzw. rechtzeitig abgemeldet wird
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8.5. Möglicher Ablauf eines Ferientages im bewegten Hort
| Tageszeit | Inhalt |
| 07:30 - 09:00 Uhr | Aufnahme und Begrüßung der Kinder, |
| Gespräche über den Tagesablauf, | |
| Verteilung der Ämter, | |
| Bewegung an frischer Luft (bei schlechtem Wetter | |
| Bewegungsmöglichkeiten im Gruppen- oder Sportraum) | |
| 09:00 - 09:35Uhr | gemeinsame Vorbereitung des Frühstücks in der Lehrküche |
| und Ausübung der Ämter (Tischdienst, Blumendienst,...) | |
| Frühstück für alle | |
| 09:35 - 09:45Uhr | Hygiene (z. B. Hände waschen, Zähne putzen, Tischdienst....) |
| 09:45 - 12:00 Uhr | Unternehmungen mit viel Bewegung nach Möglichkeit an frischer Luft |
| (z. B. Durchführung von Projektwochen oder -tagen, Spielplatzbesuche, | |
| Wanderungen, Geländespiele, etc…) | |
| 12:00 - 13:00 Uhr | Mittagessen mit Hygiene (Zähne putzen, kämmen,... ) und Ruhephase |
| 13:00 - 15:00 Uhr | weiterführende Unternehmungen zum Thema des Tages oder der Woche |
| 15:00 - 15:30 Uhr | Nachmittagskaffee, Hygiene und Durchführung von Ämtern, |
| Auswertung des Tages und Absprachen mit den Kindern für den kommenden Tag |
|
| 15:30 - 16:00 Uhr | freie Bewegung an frischer Luft |
| 16:00 Uhr | Ende des Ferientages, |
| Abholung der Kinder (ev. Informationen an die Eltern) | |
Aktualisiert (Dienstag, den 31. August 2010 um 08:46 Uhr)
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