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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
• Ausbildungsabschluss
Es handelt sich um eine staatliche Prüfung, die nach landesrechtlichen Regelungen durchgeführt wird. Grundlage für die Prüfungsregelungen ist die Rahmenvereinbahrung der Kultusministerkonferenz über die Berufsfachschulen.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen, aus einer praktischen Prüfung und aus einem mündlichen Prüfungsteil.
- Die schriftliche Prüfung umfasst 3 Klausuren.
- Im praktischen Teil der Prüfung soll nachgewiesen werden, dass die in der beruflichen Praxis vorkommenden Tätigkeiten beherrscht werden.
- Die mündliche Prüfung kann sich über den allgemeinen oder den beruflichen Lernbereich erstrecken.
• Prüfende Stelle
Die Prüfung wird vor einem von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Prüfungsausschuss abgelegt.
• Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnungen lauten:
"Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin - Informationsverarbeitung"
bzw.
"Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent – Informationsverarbeitung"
Aktualisiert (Donnerstag, den 01. Oktober 2009 um 08:32 Uhr)
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